Die Kosten der Behandlung werden in der Regel leider nicht von den gesetzlichen, wohl aber von den privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen zum Teil übernommen, wenn dies vertraglich vorgesehen ist.
Abrechnungsgrundlage für privat versicherte Personen (oder gesetzlich versicherte Personen mit entsprechender Zusatzversicherung) ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH85).
Heilpraktikerleistungen sind gemäß UStG§ 4 Abs. 14 von der Umsatzsteuer befreit.
Menschen in finanziellen Ausnahmesituationen (Arbeitslose, Studenten, Alleinerziehende), die momentan nicht in der Lage sind das volle Honorar zu bezahlen, möchte ich unterstützen. Über die Höhe der Ermäßigung entscheiden wir gemeinsam.
Die Kosten für Psychotherapie können als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.